§ 5 Eigentumsvorbehalt
- dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG behält das Eigentum an der gelieferten Sache bis zu vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Mehrere Teillieferungen oder Nachlieferungen gelten bezüglich des Eigentumsvorbehaltes als ein Geschäft.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Lieferware pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber hat unverzüglich schriftlich dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
- Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten ist dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG nach angemessener Frist und Mahnung berechtigt, den Verkauf rückgängig zu machen und die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen.
§ 6 Gewährleistung / Haftung
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf offensichtliche Schäden zu überprüfen. Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich zu reklamieren.
- Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese zusätzlich durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege dokumentiert werden.
- Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß, Bedienungsfehler, Montagefehler, anormale Betriebszustände, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung und Pflege, Fremdeingriffe oder sonstige vom Benutzer verursachte Störungen.
- Die Gewährleistungsansprüche erlischen, wenn Arbeiten oder sonstige Eingriffe an der gelieferten Ware entgegen der gültigen Einbau- und Bedienungsanleitungen der Hersteller von dritter Seite vorgenommen werden.
- Im Falle einer Mängelrüge muss dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG Gelegenheit gegeben werden, die beanstandete Ware auf den gemeldeten Fehler hin zu untersuchen und zu beseitigen bzw. für die beanstandetet Teile Ersatz zu liefern.
- Sofern nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber kann in allen Fällen Gewährleistung nach Gesetz oder Vertrag nur verlangen, wenn er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht in Rückstand ist.
- Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
§ 7 Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, Laatzen.
Haben Sie Fragen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen? Dann rufen Sie uns unter Telefonnummer 05102 602416 an oder schreiben uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!