§ 1 Allgemeines
- Sofern nicht schriftlich vor Auftragserteilung anderslautende Bestimmungen getroffen werden, gelten nachstehende Vereinbarungen für sämtliche Geschäfte zwischen der dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG und ihrem Auftraggeber.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluss
- An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie zum Beispiel Kalkulationen, Angebote behält dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG erteilt dem Auftraggeber ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
- Angebote für Instandsetzungsarbeiten werden gewissenhaft zusammengestellt, bleiben jedoch hinsichtlich der Lieferfristen und Preise unverbindlich.
- Alle Preise sind die am Tage der Lieferung gültigen Netto-Listenpreise. Die Preise gelten ab Lager. Verpackung und Fracht und sonstige Versandkosten werden separat in Rechnung gestellt.
- Ein Vertrag kommt nur mit der schriftlichen Annahme des Angebotes oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Mündlich erteilte Aufträge bedürfen nachträglich der Schriftform.
§ 3 Preise / Zahlung
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf ein Firmen-Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Betrag innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Ausführung der Arbeiten ohne Abzug zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Rücksendungen sind grundsätzlich mit dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG zu vereinbaren. Die Lieferung muss frachtfrei erfolgen. dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG ist berechtigt, im Falle einer Rücksendung 25% des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch 15,00€ Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
§ 4 Lieferzeit / Lieferverzug
- Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
- Die beim Transport des Vertragsgegenstandes entstehenden Gefahren gehen mit der Absendung aus dem Lager auf den Auftraggeber über.
- Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Von dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse wie Streik, Naturereignisse oder dergleichen, welche die Lieferung unmöglich machen oder verzögern, befreien dimatec24 Abwassertechnik GmbH & Co. KG für die Dauer der Lieferungsverzögerung von der Lieferverpflichtung.
- Schadenersatzansprüche aufgrund Lieferverzugs durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.